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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | SHT für Tod gehalten - Schwerverletzte in Pathologie gebracht | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 772032 | ||
Datum | 03.09.2013 10:09 MSG-Nr: [ 772032 ] | 7965 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcell K. Ich fasse aber mal zusammen: SHT das nicht mit dem Leben vereinbar ist, Scheint aber (initial) nicht so gewesen zu sein. Geschrieben von Marcell K. EKG geklebt, Anzeige Null. Mag sein. Aber es ist nunmal so, dass eine Asystolie im EKG nicht dafür ausreicht, den biologischen Tod i.S. einer Leichenschau festzustellen und damit darf der Bestatter den Sack nicht zumachen, da noch kein Totenschein ausgestellt werden konnte. Geschrieben von Marcell K. Und jetzt möchte ich den NA sehen der sich Zeit nimmt für diese Patientin, wenn drumherum weitere Verletzte sind. Um die darf er sich, wenn er der Meinung ist, dass der klinische Tod vorliegt natürlich auch kümmern. Und sollte es sogar. Ebenso darf er das tun, wenn er der Meinung ist, dass die Verletzung des Patienten so schwer ist, dass es im Sinne einer Sichtung/ Triage sinnvoller ist, sich um Patienten mit einer besseren Prognose zu kümmern, die ebenfalls dringend ärztliche Hilfe bedürfen. Bevor er aber den biologischen Tod im Rahmen der Leichenschau für den (vorläufigen) Totenschein feststellt, müssen nunmal gewisse Bedingungen erfüllt sein. Und die waren mit ziemlicher Sicherheit nicht gegeben. Denn ein Fall, in dem Starre, Flecken oder Autolyse vorgelegen haben aber später wieder Spontanatmung vorliegt wäre was für das medizinische Sensationenkabinett. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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