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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag)42 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW771719
Datum28.08.2013 23:42      MSG-Nr: [ 771719 ]6001 x gelesen

Geschrieben von Michael B.
Von daher erscheint mir der Fall grenzwertig.

Unter §35Abs. 8 steht:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

In meinen Augen ...Gummi, denn die "gebührende Berücksichtigung" wird im Fall der Fälle erst vom Richter und seiner Einstellung definiert, aber anders geht es nicht.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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