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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 771719 | ||
Datum | 28.08.2013 23:42 MSG-Nr: [ 771719 ] | 6001 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael B.
Unter §35Abs. 8 steht: Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. In meinen Augen ...Gummi, denn die "gebührende Berücksichtigung" wird im Fall der Fälle erst vom Richter und seiner Einstellung definiert, aber anders geht es nicht. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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