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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag)42 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW771699
Datum28.08.2013 19:23      MSG-Nr: [ 771699 ]6100 x gelesen

Geschrieben von Michael B.§35 StVO (Sonderrechte) erfordert auch Hoheitliche Aufgabe und Dringlichkeit. Dazu siehe oben.

Danke!
Mir war bis jetzt nicht bewusst das ich beim ausüben meiner Arbeit (§35Abs.6) eine "hoheitliche Aufgabe mit Dringlichkeit" bewältige.

und als Dank an dich habe ich hier;
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etwas Platz zum nach_denken gelassen ;)

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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