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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 771699 | ||
Datum | 28.08.2013 19:23 MSG-Nr: [ 771699 ] | 6100 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael B. §35 StVO (Sonderrechte) erfordert auch Hoheitliche Aufgabe und Dringlichkeit. Dazu siehe oben. Danke! Mir war bis jetzt nicht bewusst das ich beim ausüben meiner Arbeit (§35Abs.6) eine "hoheitliche Aufgabe mit Dringlichkeit" bewältige. und als Dank an dich habe ich hier; ---------------------------------------------- -------------------------------------- etwas Platz zum nach_denken gelassen ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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