| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
| Autor | Malt8e G8., Bonn / NRW | 771669 | ||
| Datum | 28.08.2013 11:55 MSG-Nr: [ 771669 ] | 62847 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Hallo! Geschrieben von Ulrich C. Es geht daher schon darum, für welche Bereiche unter welchen Bedingungen Ausnahmen gelten sollen/dürfen/können - und die folgerichtige Diskussion, warum die dann woanders nicht (auch) gelten können/dürfen. Deswegen ist es wichtig, dass die Ausnahme sehr klar definiert (äußere Umstände des Gebietes und Umfang der Berechtigung) sind. Zu dem Beispiel mit den Tälern: Auch wenn die von dem Fahrzeug nicht verlassen werden, können doch andere Fahrzeuge hinein fahren und so die Situation verändern. Und aus den "Umweltschutz-Orten" in der Schweiz kann (und wird ggf.) hinaus gefahren. Grüße Malte | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|