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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerschein, Privatgelände, war: Helgoland4 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz771654
Datum28.08.2013 10:15      MSG-Nr: [ 771654 ]1912 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Da gibts schon noch ein paar mehr Dinge die zu beachten sind...
Frag mal Betreiber von Rennstrecken, Rennbahnen o.ä., die sind
- abgeschrankt,
- haben Zugangskontrollen
- oft sogar noch getrennte Wege für Zuschauer, bzw. "Mitarbeiter"/Teilnehmer.


Die ersten beiden Punkte habe ich ja auch schon als Voraussetzung genannt. Der letzte ist eher die haftungsrechtliche Seite, dass da auch für Fußgänger eine Zutrittskontrolle sein muss, ist klar, kein öffentlicher Zugang. Für Betriebe könnte die passende Fahrerlaubnis durchaus auch in den entsprechenden UVVen gefordert sein, damit wäre das sowieso hinfällig. Hab dazu aber jetzt nicht nachgeschaut.

Geschrieben von Ulrich C.Im Schadensfall wäre also zu kontrollieren:
1. Nur eine - oder mehrere Firmen auf dem Gelände? Wird da für alle gleich kontrolliert...?
2. Abschrankung nach außen mit Einfahrtskontrolle für alle wirksam, oder macht der Pförtner für Post, Besucher (auch in Dienstfahrzeugen) usw. doch die Schranke auf? Bzw. gibts verschiedene Ein-/Ausgänge, die ggf. unterschiedlich kontrolliert werden.


Auf nahezu jedem Betriebsgelände dürfte Punkt 2 zutreffen. Ändert aber erstmal nichts, denn da kann der Grundstückseigner bei der Zutrittskontrolle die Bedingungen festlegen und auch erlauben oder verbieten, was er will, ist mir so von diversen Industriebetrieben bekannt.

Geschrieben von Ulrich C.(...) und auch für Landesfeuerwehrschulen ist das nicht so.

Kommt drauf an. Bei der LFKS RLP z.B. ist das Übungsgelände allseitig abgeschlossen (Zaun und verschlossene Tore) und auch der Zutritt auf die gerade Übenden beschränkt. Hier wären alle Bedingungen erfüllt, solange das Tor zubleibt. Es bliebe nur die haftungsrechtliche Frage.

Geschrieben von Ulrich C.Übrigens auch eine interessante Frage für alle, die mal "Üben" fahren wollen und noch keinen Führerschein haben. Die Flächen, wo das wirklich geht, sind sehr knapp....

Komplett umschlossenes Gelände mit Zaun/Schranke/Tor, verschlossen bzw. mit Pförtner, Erlaubnis des Grundstücksbesitzers. Dann ist das rechtlich ok, Supermarktparkplatz am Wochenende, Feldweg oder Privatgrundstück ohne Zaun/Tor geht nicht.

Gruß,
Michael

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