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1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Feuerwehr
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag)42 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP771462
Datum26.08.2013 18:52      MSG-Nr: [ 771462 ]6556 x gelesen

Geschrieben von Carsten S.Für Feuerwehr (ohne RD) m.E.:
1. Notrufe abfragen
2. den Notrufen ein Stichwort zuordnen (nach internen Dienstanweisung)
3. den Stichworten nach die hinterlegte AAO auslösen (welche von der jeweiligen FW hinterlegt worden ist)
4. die sich meldenden, alarmierten Kräfte mit Informationen (z.B. Stichwort, Anfahrtsweg, Objektnummer, Infos vom Notrufenden) versorgen
5. Funkverkehr dokumentieren
6. auf Anforderung der Einsatzkräfte vor Ort Aufgaben übernehmen (z.B. Nachalarmierungen, Telefonanrufe, Sofortmeldungen absetzen, etc.)
Das könnte man mit unseren "Notrufcallcentern" in RLP jetzt mal lustig durchspielen: 1., 2. und 3. werden von der Integrierten Leitstelle (als solches) gemacht, 4. teilweise auch noch, 5. und 6. aber dann von der FEZ (rheinland-pfälzische Kleinleitstellenspielerei auf (Verbands-)Gemeindeebene). Die FEZ sind dann aber wiederum online auf den ELR angeschlossen, arbeiten also quasi als abgesetzte Leitstellendisponentenplätze. Sind sie damit Leitstelle? Man weiß es nicht. Nehmen wir es aber mal an. Also sind ist die Leitstelle hier gleichzeitig die Feuerwehr, aber dann wiederum doch nur je nachdem, wer da wo sitzt. Weil eigentlich ist die Leitstelle ja doch nur erstalarmierende Stelle mit ein bisschen weiterem Service, falls mal eine FEZ nicht besetzt sein sollte. Was darf die Leitstelle? Man weiß es nicht...
Steigerung: Alarmierungen sind über diese abgesetzten Arbeitsplätze nicht nur in der eigenen Gemeindewehr möglich, sondern auch bei den anderen von der LST betreuten Kommunen. Also könnte theoretisch jetzt die FW der Kommune A Leitstelle für die FW der Kommune B sein, und zwar nicht zwingend an deren AAO gebunden, da die Einsatzmittel auch losgelöst davon bestellt werden können.
Übrigens lautet der Slogan unseres Bundeslandes: Wir machens einfach. ;-)
Bevor ich mir solche Gedanken mache, schalte ich dann doch lieber Hirn (und SoSi) ein, wann es mir gerade sinnvoll erscheint. Einfach machen...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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