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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschaffung ad absurdum... oder die Realität hinter §§ | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Weißensberg / Bayern | 771438 | ||
Datum | 26.08.2013 16:59 MSG-Nr: [ 771438 ] | 7009 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens C. da das kein "typisches" Feuerwehrgerät ist, Leider zeigt es sich ja auch bei weitaus teureren Beschaffungsgegenständen, wie z. B. einem HLF 20, das in der Regel deutlich ü ber 200 TEUR kostet und daher europaweit ausgeschrieben werden muß, dass das dort geltende Ausschreibungsverfahren ebenfalls teilweise "ad absurdum" geführt wird. Möchte ich als Kommandant es mir unter hohem Zeitaufwand "antun" und eine neutrale Ausschreibung entwickeln / verwenden (ggf. mit überraschendem Ausgang in den Zuschlagsvergaben), oder lieber doch den "reziproken" Weg gehen und mir einfach die Ausschreibungstexte für die betreffenden Lose beim Lieblings-Fahrgestellhersteller und beim Lieblingsaufbauhersteller besorgen? Auch hier gehen den Kommunen viele tausende Euro "flöten" - völlig losgelöst von der Thematik, ob die Fahrzeuge dann nach einer Lieferzeit von 9 + x Monaten vielleicht geliefert werden wollen... Gruß, Buchi | ||||
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