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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag)42 Beiträge
AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW771437
Datum26.08.2013 16:58      MSG-Nr: [ 771437 ]6559 x gelesen

Geschrieben von Martin D. Moin,

was darf die Leitstelle überhaupt?

Halte die Frage für viel interessanter....

Gruß



Für Feuerwehr (ohne RD) m.E.:

1. Notrufe abfragen

2. den Notrufen ein Stichwort zuordnen (nach internen Dienstanweisung)

3. den Stichworten nach die hinterlegte AAO auslösen (welche von der jeweiligen FW hinterlegt worden ist)

4. die sich meldenden, alarmierten Kräfte mit Informationen (z.B. Stichwort, Anfahrtsweg, Objektnummer, Infos vom Notrufenden) versorgen

5. Funkverkehr dokumentieren

6. auf Anforderung der Einsatzkräfte vor Ort Aufgaben übernehmen (z.B. Nachalarmierungen, Telefonanrufe, Sofortmeldungen absetzen, etc.)

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