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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschaffung ad absurdum... oder die Realität hinter §§ | 30 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Ober-Mörlen / Hessen | 771419 | ||
Datum | 26.08.2013 13:23 MSG-Nr: [ 771419 ] | 9135 x gelesen | ||
Na da hätte ich vielleicht auch weitergeklickt. Allgemein ist bei Aufträgen ab einer gewissen Größenordnung sinnvoll, die Vergabe einfach vom Hauseigenen Juristen machen zu lassen. Mein Cousin schickt sowas in seiner Firma immer direkt zu seinen Anwälten (siehe hier) und damit hat es sich in der Regel. | ||||
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