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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 771361 | ||
Datum | 25.08.2013 20:41 MSG-Nr: [ 771361 ] | 7504 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Das ist oin sofern ziemlicher Unsinn, da das nicht in der StVO gefordert ist. Natürlich müssen wir hoheitliche Aufgaben in Anspruch nehmen. Aber wann wir das tun entscheidet nicht die Frage, wie der Weg der Alarmierung läuft. Das hatte ich mit der 1. Antwort schon in Frage gestellt, interessiert aber nicht weil interne Dienstanweisungen scheinbar über dem Bundesgesetzt stehen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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