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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 771354 | ||
Datum | 25.08.2013 19:53 MSG-Nr: [ 771354 ] | 7884 x gelesen | ||
Geschrieben von Alex D. Die offizielle Lehrmeinung (letztens erst das Thema gehabt) ist,nur Feuerwehren die einen Einsatzauftrag einer Leitstelle oder Führungskomponente (Elw der Samtgemeinde bei z.B Unwetterlagen) über einen dokumentierten Weg bekommen dürfen SoSi in Anspruch nehmen. Das ist oin sofern ziemlicher Unsinn, da das nicht in der StVO gefordert ist. Natürlich müssen wir hoheitliche Aufgaben in Anspruch nehmen. Aber wann wir das tun entscheidet nicht die Frage, wie der Weg der Alarmierung läuft. Geschrieben von Alex D. Das geht soweit,dass bei Schwerpunkt FF ein fehlendes Fahrzeug,was nachgefordert werden soll offiziell erst von der Leitsrelle nachgefordert werden darf und nicht von Einsatzleiter der Einsatzstelle direkt. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage soll denn die Leitstelle das können? Solange da keine Weisungsbefugnis besteht, kann der Einsatzleiter das auch per Telefon an das Feuerwehrhaus direkt machen. Muss es eben ggf. nur dokumentieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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