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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 771320 | ||
Datum | 25.08.2013 15:24 MSG-Nr: [ 771320 ] | 9091 x gelesen | ||
Wieso sollte die Leitstelle nicht auf ein Angebot zurückgreifen ? Ich setze mal vorraus, das nicht gerade ein unerfahrener junger gerade Gruppenführer gewordener Einheitsführer selbst entscheidet das man ausrücken will. Also ich gehe davon aus, das ein erfahrender Kamerad dort als Führungskraft die Entscheidung fällt ob sich die Truppe der Leitstelle anbietet. Der Disponent einer Leitstelle hat denke ich schon die Möglichkeit vom Alarmplan abzusehen um auch zusätzliche Einheiten zurück zu greifen. Im gefragten fall setze ich vorraus das der Einheitsführer sich bei der LST meldet das er zu dem Einsatz ausrückt, wenn der Disponent das jetzt nicht unterbindet gehe ich davon aus das er für Einheit dann akzeptiert und ihren Status dokumentiert. Somit ist sie im Einsatz und hat auch alles Rechte und Pflichten. 2011 gab es in unserer Region eine Unwetterlage, durch Sturm und andere Einflüsse haben wir eine Sirenenalarmierung auf uns interpretiert, war aber der Nachbarort. Da wir eine Einsatzfähige Gruppe im Gerätehaus dann hatten, habe ich als Einheitsführer eine einsatzbereite Einheit der Leitstelle angeboten. Die griff auch gute 15 min später auf unser Angebot zurück ud wir erhielten einen Einsatzbefehl. Mit kameradschaftlichen Gruß Dominic Wenkel FFw Nohra VG Hainleite | ||||
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