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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt?30 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen771158
Datum23.08.2013 00:34      MSG-Nr: [ 771158 ]7587 x gelesen

Moin

Geschrieben von Christian F.Na ja, die Frage ist doch, wie das hess. IM das gegenüber den Käufern und (Weiter)Verkäufern durchsetzen will.Garnicht. Die NB des Förderbescheides verpflichtet uns nur, den Käufer ebenfalls auf die Nicht-Mehr-Verwendung zu verpflichtet. Wenn wir das getan haben sind wir abgesichert. Wenn der Händler das zusichert und dann anders macht hat das IM wohl schlicht und ergreifend Pech gehabt. Dann müsste man die verkaufende Kommune wohl noch verpflichten, für diesen Fall eine Vertragsstrafe o.ä. mit dem Händler auszumachen ;o)

Geschrieben von Christian F.Und da ist m.E. der gewaltige Denkfehler in der ganzen Geschichte. Ob das hess. IM die Förderung für ein zu beschaffendes Fahrzeug ausspricht muss m.E. vollkommen unabhängig davon sein, ob dort bisher schon ein Fahrzeug dieser Art oder einer anderen Art steht oder nicht. Die Förderung darf alleine darauf begründet sein, ob ein (förderungswürdiger) Bedarf in dieser Kommune auf Grund der vorhandenen und abzudeckenden Risiken vorhanden ist. Ist es. Förderung gibts nur auf Basis der Förderrichtlinie, die diesen Bedarf schon recht detailliert aufdröselt. Zudem werden pro Landkreis und Jahr nur x (hier afaik x=3) Fahrzeuge gefördert. Welche das sind, legen die LdF/Bgm gemeinsam in einer Prioritätenliste fest. Da schaut man schon aus eigenem (Förder-)Interesse , dass sich da niemand vordrängelt/übervorteilt.


Geschrieben von Christian F.Wenn sich also eine Gemeinde bei der Feuerwehr ein gebrauchtes TLF 24/50 in die Garage stellt, das bisher schon mal in Hessen lief und nach 5 Jahren den Zuschußantrag stellt um es durch ein neues TLF 4000 zu ersetzen, dann prüft das IM ob dort ein TLF 24/50 benötigt wird, wenn nein lehnt es den Antrag ab.
Ach ja. Und wo wäre der Unterschied, wenn die Kommune ein gebrauchtes TLF 24/50 aus Baden-Württemberg beschafft?
Die Prüfung, ob du einen Zuschuss bekommst, orientiert sich wie gesagt nicht daran, was du momentan hast. Es wäre also sinnlos, sich ein altes TLF 24/50 zu kaufen, um dann demnächst ein TLF 4000 gefördert zu bekommen, wenn man keins davon wirklich braucht.

Vielleicht vermuten wir auch falsch, und das Ziel ist gar nicht die Vermeidung einer Doppelbezuschussung? Welche Zielrichtung könnte die NB denn noch haben?!

Gruß
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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