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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehrmitglied in einer freiw. Feuerwehr | 16 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8S., Lehrte / Niedersachsen | 771133 | ||
Datum | 22.08.2013 17:50 MSG-Nr: [ 771133 ] | 3719 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Florian--- Wenn der Beamte der 4. Qualifikationsebene nun immer und überall im Dienst ist, müsste er ja eingreifen und hätte als ranghöherer Feuerwehrmann auch die Verantwortung für den Trupp. Aber genau das kann meines erachtens nicht Sinn von der Sache sein. Selbstverständlich kann er dem Kommandanten einen Hinweis geben, wenn der diesen Hinweis aber nicht akzeptiert und sein Ding macht, dann kann meiner Meinung nach der Beamte nicht in die Verantwortung gezogen werden. Ansonsten hättest Du ja an jeder Einsatzstelle mit Beamten in Freizeit eine Diskussion wie man jetzt vorgeht. Hallo Florian, bei deinem Beispiel ist der Beamte höher ausgebildet. In meinem Beispiel ist der Berufsfeuerwehrmann im mittleren Dienst (B3 Ausbildung, GF Qualifikation). Gruß Christoph | ||||
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