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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 771097 | ||
Datum | 22.08.2013 13:22 MSG-Nr: [ 771097 ] | 127317 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Jürgen M. Aktuell wurden der oder die beschlagnahmten Rechner noch gar nicht ausgewertet. Und ob das jemals gemacht wird entscheidet im Zweifel das Landgericht. Und zwar dann wenn die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung von heute Berufung einlegt. es geht da in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt. Das bedeutet das nun eine höhere Instanz über die Rechtmässigkeit der Durchsuchung entscheidet. Je nachdem wie das dann ausgeht kann die Auswertung der Rechner erfolgen oder auch nicht. Das dürfte eine wichtige Weichenstellung im Fortgang des Verfahrens werden. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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