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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771084
Datum22.08.2013 11:21      MSG-Nr: [ 771084 ]127388 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • hallo,

    Geschrieben von Anton K.der Witz ist ganz gut. Sollen die Polizisten und Staatsanwälte jetzt vergessen, was sie an Daten bis jetzt rausgefischt haben? Wenn da wirklich irgendwas strafrechtlich relevantes drauf war, kannst du mit Sicherheit davon ausgehen, dass es auch verwendet wird.
    Da mit der Auswertung der beschlagnahmten Rechnertechnik noch nicht begonnen wurde konnten bisher auch keine Erkenntnisse über die dort eingerichtete Software, deren genaue Funktion usw. erlangt werden.

    Bei einer Durchsuchung an sich wird in der Regel die Computer noch vor Ort angeschaut. Vor der Untersuchung werden die Festplatten 1:1 geklont. Die Orginalplatte wird zur Seite gelegt. Untersuchungen werden da dann an der geklonten Platte durchgeführt. Damit umgeht man möglichen Vorwürfen das dabei manipuliert wurde.

    Die Staatsanwaltschaft schreibt selbst:

    Auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft Rostock soll die Auswertung der gesicherten, dienstfremden Rechentechnik erst nach einer richterlichen Bestätigung der Maßnahmen erfolgen.
    Aktuell wurden der oder die beschlagnahmten Rechner noch gar nicht ausgewertet. Und ob das jemals gemacht wird entscheidet im Zweifel das Landgericht. Und zwar dann wenn die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung von heute Berufung einlegt.

    Ob während der Durchsuchung andere Beweismittel sichergestellt wurden und ob die im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Rolle spielen bzw. spielen dürfen steht auf einem anderen Blatt.

    MkG Jürgen Mayer

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