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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehrmitglied in einer freiw. Feuerwehr | 16 Beiträge | ||
Autor | Detl8ef 8M., Braunschweig / Niedersachsen | 771059 | ||
Datum | 22.08.2013 08:42 MSG-Nr: [ 771059 ] | 4466 x gelesen | ||
Hallo, dabei zwischen BF und FF also beruflich und privat bei der Garantenstellung zu trennen wäre ich als Laie vorsichtig, denn der Paragraph unterscheidet nur ob beim "Tun durch Unterlassen" Schaden entstanden ist und nicht ob man beruflich gebunden ist. Dewr private Polizist muß ja auch eingreifen und kann nicht sagen nee ich bin privat, da mach ich jetzt nichts und der RA ist und bleibt RA wenn einer zusammenbricht ob privat oder dienstlich! Wenn da Leute verbrennen und der Staatsanwalt findet raus dass der BFler hätte helfen können (zumutbar - und die Umgehung einer internen Dienstanweisung ist aus meiner Sicht zumutbar in diesem Fall!) dann ist der BFler Mode im Gerichtsssaal! Der Bruch des Rechtsgutes "interne Anweisung" wird da mit Sicherheit anders gewertet als der Verlust von Leben! Aber wie gesagt "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand!". Detlef | ||||
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