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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 771046 | ||
Datum | 21.08.2013 23:27 MSG-Nr: [ 771046 ] | 7991 x gelesen | ||
...zwei Aspekte haben wohl zu diesem Konstrukt beigetragen: Die meisten Fahrzeuge sind grundsaetzlich erst ab einem Alter von 25 Jahren bezuschussungsfaehig. D.h. bei gutem Zustand kann ein KFZ auch 30 Jahre alt werden... Mann will der oertlichen Politik damit garantieren, dass dieses Fahrzeug wirklich aufgebraucht ist und deshalb ersetzt werden musste. Man moechte nicht, dass der Nachbar sich spaeter hinstellt und erklaert, dass nur die Tuerbeschriftung geaendert wurde und der Rest fuer ihn i.O. ist... Man legt dafuer im ganzen Bundesland den gleichen Maßstab an. Das ist politisch korrekt, auch wenn es fachlich nicht immer sinnvoll sein mag. Es spielt eben dann keine Rolle ob ein LF 25 Jahre bei einer Stuetzpunktfeuerwehr war und mehrfach pro Woche unterwegs war oder weniger als 1 Einsatz pro Jahr faehrt. In den Feuerwehren ist die Akzeptanzschwelle ja auch sehr unterschiedlich. Die einen wollen ohne Sicherheitsgurte und ABS gar nicht mehr fahren...anderen macht auch ein schwacher Anlasser nichts aus, Hauptsache das Vehikel hat mehr Wasser oä. als frueher Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | ||||
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