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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt?30 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP771039
Datum21.08.2013 22:52      MSG-Nr: [ 771039 ]7932 x gelesen

Geschrieben von Thomas K.Hab ich so auch noch nicht gehört, in RLP ist dies m.W. nicht so geregelt.
Etwas sollte man bei uns aber schon beachten, beim Verkauf ausgesonderter bezuschusster Fahrzeuge (u.a.). Siehe hier, Punkt 11:
11.1 Wird beim Verkauf von Fahrzeugen, sonstiger Ausrüstung und baulichen Anlagen, die aus Landesmitteln gefördert wurden, ein Erlös von über 3 000 EUR erzielt, ist dieser anteilig an das Land abzuführen. Eine Erstattungspflicht besteht sinngemäß auch im Falle einer dem Zuwendungszweck nicht mehr entsprechenden Weiterverwendung der genannten Sachen. Bei der Ermittlung ist vom Verkehrswert auszugehen.

11.1.1 Die Höhe der Rückforderung vermindert sich für jedes Jahr zweckentsprechender Nutzung bei
11.1.1.1 Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung um 7 v. H.,
11.1.1.2 baulichen Anlagen um 3 v. H.

11.2 Bei einem Verkauf von Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung an einen anderen Aufgabenträger innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz unter Beibehaltung des Zuwendungszwecks entsteht kein Rückforderungsanspruch. Dem Erwerber darf der der Zuwendung entsprechende Anteil des Verkehrswerts nicht in Rechnung gestellt werden. Eine entsprechende Regelung ist im Rahmen des Kaufvertrages zu treffen.

Die Hessen sollten nicht in Hessen verkaufen, die Rheinland-Pfälzer nicht nach außerhalb. Andere Länder, andere Sitten.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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