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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 771039 | ||
Datum | 21.08.2013 22:52 MSG-Nr: [ 771039 ] | 7932 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas K. Hab ich so auch noch nicht gehört, in RLP ist dies m.W. nicht so geregelt. Etwas sollte man bei uns aber schon beachten, beim Verkauf ausgesonderter bezuschusster Fahrzeuge (u.a.). Siehe hier, Punkt 11: 11.1 Wird beim Verkauf von Fahrzeugen, sonstiger Ausrüstung und baulichen Anlagen, die aus Landesmitteln gefördert wurden, ein Erlös von über 3 000 EUR erzielt, ist dieser anteilig an das Land abzuführen. Eine Erstattungspflicht besteht sinngemäß auch im Falle einer dem Zuwendungszweck nicht mehr entsprechenden Weiterverwendung der genannten Sachen. Bei der Ermittlung ist vom Verkehrswert auszugehen. Die Hessen sollten nicht in Hessen verkaufen, die Rheinland-Pfälzer nicht nach außerhalb. Andere Länder, andere Sitten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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