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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 771028 | ||
Datum | 21.08.2013 20:21 MSG-Nr: [ 771028 ] | 8242 x gelesen | ||
Geschrieben von Adolf H. Unser letztes ausgemustertes Fahrzeug wurde innerhalb der Stadt an Privat verkauft, Zuschuss gab es fürs Neufahrzeug trotzdem. Privat ist ja auch kein Thema. Aber es geht auch, dass man die Fahrzeuge weiternutzt. Unser ursprüngliches TSF wurde 1989 durch dieses ersetzt und lief dann (mit Sondergenehmigung!) bis 1996 als MTW. Das war bei sehr vielen Wehren der Fall, der letzte Transit hier in der Gegend wurde nach, ich meine, 38 Jahren endgültig ausgemustert. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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