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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt?30 Beiträge
AutorPete8r S8., Köln / NRW771023
Datum21.08.2013 18:28      MSG-Nr: [ 771023 ]8261 x gelesen

Geschrieben von Christian F.
Und wenn sie es an einen Händler verkauft und der sich nicht daran hält? Oder der Käufer des Händlers wie in meinem Beispiel? Das möchte ich nicht vor Gericht erleben...

Und dass diese Regelung rein von der mutmaßlich beabsichtigten Wirkung her (Verhinderung "Doppel"-Bezuschussung) schlicht gequirlter Unsinn ist habe ich ja in meinem anderen Beitrag ausgeführt.

Oder es gibt keine Bezuschussung für Fahrzeuge, Gerätehäuser usw., wie in NRW.
Die Mittel aus der Feuerschutzsteuer reichen, bei Ansparung über 10 Jahre (Kommune mit 50.000 Einwohnern), gerade mal für eine Drehleiter. Löschfahrzeuge, Geräte und weiteres muss so von jeder Kommune selbst beschafft werden.

Dann machen sich alle ein paar Gedanken über den Sinn von Neu- und Ersatzbeschaffungen. Hierbei werden dann in der Regel auch sparsamere Ausgaben getätigt.

Gruß
Peter

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