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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 771023 | ||
Datum | 21.08.2013 18:28 MSG-Nr: [ 771023 ] | 8261 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Und wenn sie es an einen Händler verkauft und der sich nicht daran hält? Oder der Käufer des Händlers wie in meinem Beispiel? Das möchte ich nicht vor Gericht erleben... Oder es gibt keine Bezuschussung für Fahrzeuge, Gerätehäuser usw., wie in NRW. Die Mittel aus der Feuerschutzsteuer reichen, bei Ansparung über 10 Jahre (Kommune mit 50.000 Einwohnern), gerade mal für eine Drehleiter. Löschfahrzeuge, Geräte und weiteres muss so von jeder Kommune selbst beschafft werden. Dann machen sich alle ein paar Gedanken über den Sinn von Neu- und Ersatzbeschaffungen. Hierbei werden dann in der Regel auch sparsamere Ausgaben getätigt. Gruß Peter | ||||
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