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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 771012 | ||
Datum | 21.08.2013 15:49 MSG-Nr: [ 771012 ] | 8657 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Eine hessische Gemeinde darf ein altes Feuerwehrfahrzeug jederzeit an ein andere hessische Gemeinde verkaufen. Dann muss sie aber damit leben das eine Ersatzbeschaffung halt nicht bezuschusst wird. Und wenn sie es an einen Händler verkauft und der sich nicht daran hält? Oder der Käufer des Händlers wie in meinem Beispiel? Das möchte ich nicht vor Gericht erleben... Und dass diese Regelung rein von der mutmaßlich beabsichtigten Wirkung her (Verhinderung "Doppel"-Bezuschussung) schlicht gequirlter Unsinn ist habe ich ja in meinem anderen Beitrag ausgeführt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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