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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 771011 | ||
Datum | 21.08.2013 15:45 MSG-Nr: [ 771011 ] | 8490 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Anton K. Ich kann doch kaufen und verkaufen, was ich will. Selbstverständlich darf man das. Aber das Land darf an die Zuschussvergabe auch Bedingungen knüpfen. Eine hessische Gemeinde darf ein altes Feuerwehrfahrzeug jederzeit an ein andere hessische Gemeinde verkaufen. Dann muss sie aber damit leben das eine Ersatzbeschaffung halt nicht bezuschusst wird. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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