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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 771010 | ||
Datum | 21.08.2013 15:39 MSG-Nr: [ 771010 ] | 8513 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Sebastian W. Eine weitere Verwendung im hessischen Feuerwehrdienst ist nicht mehr zulässig hat das schon mal einer angefochten? Ich kann doch kaufen und verkaufen, was ich will. Das Fahrzeug fällt nicht unters KrWaffKontrG oder andere strafrechtlich relevante Handelswaren. Es ist schlicht und einfach ein Feuerwehrauto, mit dem jeder handeln kann. Es kann ja sein, dass eine WF in Hessen so ein Fahrzeug kauft. Dürfen die das dann auch nicht einsetzen? Ich weiß nicht, wie es in By gehandhabt wird, denn alle unsere ausgemusterten Fahrzeuge wurden über die Gemeinde, bis auf eines, relativ weit weg verkauft oder bis zum Zusammenbruch vom Bauhof genutzt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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