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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBerufsfeuerwehrmitglied in einer freiw. Feuerwehr16 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771007
Datum21.08.2013 15:18      MSG-Nr: [ 771007 ]5856 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Christoph S.Es kommt zu einem Schadensereigniss mit Personenschäden.
Grund ist hierfür, dass das örtliche Hubrettungsgerät aufgrund von fehlenden ausgebildeten Personal nicht zur Einsatzstelle gefahren werden kann.
Jetzt wird natürlich in alle Richtungen ermittelt und es kommt heraus, das sich im Feuerwehrhaus ein Berufsfeuerwehrmann befand, der das Hubrettungsgerät aufgrund seiner Berufes/Ausbildung zum EO fahren konnte.
Da er aber in seiner freiwilligen Feuerwehr keine extra "interne" Ausbildung/Fahreinweisung bekommt, darf er das Hubrettungsgerät nicht fahren und bedienen.

ich ( kein Jurist ;-) bin da der Ansicht das wenn überhaupt eher die bzw. der Verantwortliche in der Feuerwehr ein Problem bekommen könnte. Stichwort: Organisationsverschulden

Mir ist klar das das weit hergeholt ist. Aber dennoch denkbar.

MkG Jürgen Mayer

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