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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehrmitglied in einer freiw. Feuerwehr | 16 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 771007 | ||
Datum | 21.08.2013 15:18 MSG-Nr: [ 771007 ] | 5856 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Christoph S. Es kommt zu einem Schadensereigniss mit Personenschäden. ich ( kein Jurist ;-) bin da der Ansicht das wenn überhaupt eher die bzw. der Verantwortliche in der Feuerwehr ein Problem bekommen könnte. Stichwort: Organisationsverschulden Mir ist klar das das weit hergeholt ist. Aber dennoch denkbar. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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