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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770993
Datum21.08.2013 13:55      MSG-Nr: [ 770993 ]127473 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • hallo,

    Geschrieben von Rainer K.Wenn ein Wehrführer sich in dieser Situation auf den Standpunkt stellt, keine Durchsuchung zuzulassen ohne richterliche Anordnung oder Weisung seines Vorgesetzten, handelt er juristisch (und insbesondere dienstrechtlich) korrekt.
    sehe ich auch so. Das würde ja umgekehrt bedeuten daß wenn er in einer solchen Situation die Durchsuchung zulässt er sogar gegen seine Dienstpflichten verstösst.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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