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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770993 | ||
Datum | 21.08.2013 13:55 MSG-Nr: [ 770993 ] | 127473 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Rainer K. Wenn ein Wehrführer sich in dieser Situation auf den Standpunkt stellt, keine Durchsuchung zuzulassen ohne richterliche Anordnung oder Weisung seines Vorgesetzten, handelt er juristisch (und insbesondere dienstrechtlich) korrekt. sehe ich auch so. Das würde ja umgekehrt bedeuten daß wenn er in einer solchen Situation die Durchsuchung zulässt er sogar gegen seine Dienstpflichten verstösst. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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