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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt?30 Beiträge
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen770985
Datum21.08.2013 12:46      MSG-Nr: [ 770985 ]9215 x gelesen

Geschrieben von Sebastian W.Wie schon geschrieben kommt es nicht auf das Alter des Altfahrzeugs an, sondern nur darauf ob das Neufahrzeug mit Landesförderung gekauft wurde.

Gruß
Sebastian


In der Brandschutzförderrichtlinie aus dem Jahr 2009

Link

steht unter Punkt 4.2 aber nur der Satz: "bei Ersatzbeschaffung Nachweis über den Verbleib des Altfahrzeuges"

Da steht nichts, dass das Fahrzeug nicht in Hessen verkauft werden darf.

Es geht darum, dass die Kommune es verkauft.

Aber ich lasse mich von einem Juristen gerne belehren.... :-)

Gruß Michael

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