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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 770985 | ||
Datum | 21.08.2013 12:46 MSG-Nr: [ 770985 ] | 9215 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian W. Wie schon geschrieben kommt es nicht auf das Alter des Altfahrzeugs an, sondern nur darauf ob das Neufahrzeug mit Landesförderung gekauft wurde. In der Brandschutzförderrichtlinie aus dem Jahr 2009 Link steht unter Punkt 4.2 aber nur der Satz: "bei Ersatzbeschaffung Nachweis über den Verbleib des Altfahrzeuges" Da steht nichts, dass das Fahrzeug nicht in Hessen verkauft werden darf. Es geht darum, dass die Kommune es verkauft. Aber ich lasse mich von einem Juristen gerne belehren.... :-) Gruß Michael | ||||
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