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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770981 | ||
Datum | 21.08.2013 12:39 MSG-Nr: [ 770981 ] | 9286 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Dirk W. Das Fahrzeug das Ersatzbeschafft wird, wird explizit im Zuwendungsbescheid genannt. Und dieses Fahrzeug darf dann halt, da mit Fördermitteln Ersatzbeschafft, in Hessen nicht weiterverwendet werden. aha - dann wirkt da nicht der Zuschuss der bei der Beschaffung des "alten" Fahrzeuges gewährt wird sonder das Bezuschussungsverfahren des neuen Fahrzeugs wirkt sich da dann noch auf die Verwertung des Altfahrzeugs aus. Auch eine Möglichkeit die Sache zu regeln. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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