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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen | 770979 | ||
Datum | 21.08.2013 12:32 MSG-Nr: [ 770979 ] | 9588 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Was mich aber wundert ist das es hier um ein Fahrzeug geht das knapp 30 Jahre alt ist. Das Fahrzeug das Ersatzbeschafft wird, wird explizit im Zuwendungsbescheid genannt. Und dieses Fahrzeug darf dann halt, da mit Fördermitteln Ersatzbeschafft, in Hessen nicht weiterverwendet werden. Übrigens sind laut Bescheid auch die FW-Fahrzeug Gebrauchthändler auf diesen Umstand hinzuweisen. Daher kommt wahrscheinlich auch der Eintrag in FW-Markt. Wenn es gegen ein Fahrzeug ersetzt wird das die Gemeine komplett selbst finanziert, kann die Gemeinde mit dem alten Fahrzeug machen was sie will. www.feuerwehr-hofheim.com
Geändert von Dirk W. [21.08.13 12:33] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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