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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei   231 Beiträge
AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein770882
Datum20.08.2013 17:11      MSG-Nr: [ 770882 ]129074 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • Moin,

    ich verfolge den Vorgang und die Diskussionen immer noch ziemlich ratlos. Ich versuche mal, meine Gedanken zu ordnen:

    Ausgehend von der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft haben sich mutmaßlich wohl Angehörige der FF rechtswidrig verhalten. Ob sie sich tatsächlich strafbar gemacht haben, muss das weitere Verfahren ergeben. Neben den objektiven Tatbestandsmerkmalen müssen hierfür auch die subjektiven Merkmale ("Schuld") erfüllt sein.
    Ich halte es zumindest für gut vorstellbar, dass es gleiches oder ähnliches Fehlverhalten auch bei anderen FF/HiOrgs in Deutschland gibt: Für einen pfiffigen IT-Kundigen ist es wohl nicht so schwierig, die Alarmierungsdateien auch anderer RIC lesbar auszuwerten. Die Motivlage mag unterschiedlich sein: Kontrolle der Leitstellentätigkeit (Wird die AAO eingehalten? Werden wir wirklich zu jedem Einsatz in unserem Bereich auch alarmiert? usw.), schlichte Neugier/Sensationsgier (Was ist heute los in der Stadt/im Landkreis?) oder aber auch handfeste Interessen von z.B. Journalisten (Wenn hier auch noch eine Gegenleistung fließt, wäre das natürlich noch eine ganz andere Kategorie!). Die Motive der Rostocker bleiben bislang im Dunkeln, die angebliche Weitergabe der Daten an einen Journalisten ist wohl auch noch nicht nachgewiesen.

    Zum Verhalten des Brandschutz- und Rettungsamtes: Wird dieses hier eigentlich als vorgesetzte Dienststelle (der - kommissarische - Amtsleiter ist Dienstvorgesetzter der FF) oder als Aufsichtsbehörde tätig? Welches Selbstverständnis hat man hier? Egal - wenn einem Dienstvorgesetzten oder einer Aufsichtsbehörde rechtswidriges Verhalten im eigenen Zuständigkeitsbereich bekannt wird, dann muss er/sie dieses unverzüglich unterbinden. Nach Angaben des Stadtwehrführers waren die Alarmauswertemöglichkeiten in den FF-Gerätehäusern dem Amt schon länger bekannt. Spätestens bei der Kontrolle vor Ort hätten die unerlaubten Zustände beendet werden müssen ("Stecker raus!"). Denn die Beachtung der schutzwürdigen Interessen (z.B. der Patienten) steht ja wohl beim Datenschutz vor den Interessen der Allgemeinheit an Strafverfolgung.
    Jedes Verwaltungshandeln verlangt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Eine Strafanzeige "gegen unbekannt" kann nach meinem Verständnis keine ordnungsgemäße Fach- und Dienstaufsicht ersetzen. Vielmehr hätte das Amt m.E. zunächst selbst den Versuch machen müssen, den Sachverhalt aufzuklären (z.B. durch Befragung von Wehrführern, IT-Verantwortlichen usw.). Erst danach kann fundiert entschieden werden, ob im Sinne der Verhältnismäßigkeit eine Belehrung mit Ermahnung der Verantwortlichen (inkl. Wehrführung) möglicherweise ausreichend ist, oder ob das Fehlverhalten einzelner namentlich dann bekannter Personen so schwerwiegend ist, dass eine Strafanzeige als Abschluss der internen Ermittlungen geboten erscheint. Auch im Rahmen interner Ermittlungen der Dienst- oder Fachaufsicht können offen zugängliche mögliche Beweismittel vorläufig sichergestellt werden (im Sinne von "in Obhut nehmen"), ohne natürlich dabei eine private Festplatte auszulesen. Zumindest wäre so der offenbar befürchtete Verlust von Beweismaterial vermeidbar. Die Rechtsunsicherheit über das Hausrecht ist allerdings nur peinlich.
    Nicht vergessen werden darf m.E. auch, dass der (kommissarische) Amtsleiter als Dienstvorgesetzter der FF-Angehörigen auch eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Unterstellten hat (gegenüber den Beschuldigten genauso wie gegenüber den Unbeteiligten). Wie er dieser Verpflichtung im vorliegenden Fall nachgekommen ist, bleibt mir schleierhaft. Mit der Pressemitteilung der Dezernentin ist es jedenfalls nicht getan.

    Letztlich bleibt das Verhalten der Stadtwehrführung: Die Verärgerung kann ich gut nachempfinden. Schließlich geht es hier vor allem um das "wie" des Umganges miteinander. Als Ehrenbeamter der Stadt kann der Wehrführer erwarten, dass er bei entsprechenden Vorgängen rechtzeitig von seinem obersten Dienstherrn (das ist der Oberbürgermeister) informiert wird. Alles andere muss er als Affront auffassen - es sei denn, er gehört selbst zu den Beschuldigten. Dann sind wir wieder bei dem Thema interne Ermittlungen vs. Strafanzeige "gegen unbekannt".
    Allerdings ist es selten hilfreich und geschickt, die Verärgerung über das Verhalten der Verantwortlichen mit Pressemitteilungen in der Öffentlichkeit auszutragen. Denn dadurch wird ein (hier wohl unverzichtbarer) Neuanfang unnötig erschwert.

    Es bleibt nur zu hoffen, dass die Rostocker wieder zu einem vernünftigen Miteinander finden und alle anderen in ähnlicher Situation von diesem Negativbeispiel lernen (das beginnt natürlich beim allzu sorglosen Umgang mit geschützten Daten).

    Viele Grüße von der anderen Seite der Ostsee

    Rainer

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