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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770781
Datum19.08.2013 23:29      MSG-Nr: [ 770781 ]128968 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

    alle 16 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • hallo,

    Geschrieben von Lars T....und ggf. teilweise als "SMS-Alarmierung" an die FA (SB) der FF Rostock weitergegeben?
    Wenn sich die Weitergabe per SMS auf die Schleifen beschränkt die auch für den jeweiligen Feuerwehrangehörigen zugeordnet sind dürfte das rechtlich kein Problem sein.

    Anders sieht es aber aus wenn darüber z.b. Alarmierungen von andern Einheiten mit denen der jeweilige Empfänger nichts zu tun hat weitergeleitet werden.

    Oder direkt an einen Journalisten ...

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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