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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770781 | ||
Datum | 19.08.2013 23:29 MSG-Nr: [ 770781 ] | 128968 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Lars T. ...und ggf. teilweise als "SMS-Alarmierung" an die FA (SB) der FF Rostock weitergegeben? Wenn sich die Weitergabe per SMS auf die Schleifen beschränkt die auch für den jeweiligen Feuerwehrangehörigen zugeordnet sind dürfte das rechtlich kein Problem sein. Anders sieht es aber aus wenn darüber z.b. Alarmierungen von andern Einheiten mit denen der jeweilige Empfänger nichts zu tun hat weitergeleitet werden. Oder direkt an einen Journalisten ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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