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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei ![]() | 231 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 770776 | ||
Datum | 19.08.2013 23:07 MSG-Nr: [ 770776 ] | 129605 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Moin, Geschrieben von Gerrit L. Um ehrlich zu sein hätte ich als Wehrführer vielleicht auch getan, ist natürlich nur hypothetisch. Die Polizei stürmt ein Gebäude ohne dass sie irgendeine schriftliche Berechtigung vorweisen kann. Da stimme ich dir absolut nicht zu! Geschrieben von Staatsanwaltschaft Die Feuerwachen sind in Anwesenheit und im Einvernehmen mit Vertretern der Hansestadt Rostock nach Beteiligung des dortigen Rechtsamtes betreten worden, so dass nach den von der Hansestadt Rostock mitgeteilten Informationen zu diesem Zeitpunkt keine Veranlassung zur Einholung einer richterlichen Anordnung bestand. Man sollte sich mal die Frage stellen wem das Gerätehaus gehört und wer das Hausrecht ausübt. Da der "Dienstherr" bei den Durchsuchungen anwesend war, und sein Einverständnis vorlag, obliegt es nicht dem Wehrführer diese zu verhindern, denn er übt das Hausrecht nur in Vertretung aus. Das einzige wozu ein Durchsuchungsbefehl von Nöten wäre, wäre bei den persönlichen Spinden. Und zur Lage allgemein. Herzlichen Glückwunsch an die Freiwillige Feuerwehr Rostock das sie jetzt endgültig den Karren an die Wand gefahren haben :-(! Anstatt offensiv Vorzugehen und nach Kräften an der Aufarbeitung mitzuarbeiten, haben sie sich jetzt komplett ins Abseits manöveriert. Schade das das Ganze jetzt so zu Lasten des Bürgers eskaliert ist.... Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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