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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 770767 | ||
Datum | 19.08.2013 22:47 MSG-Nr: [ 770767 ] | 129398 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. wobei aber noch die Frage offen bleibt, wer die Sache an die Öffentlichkeit gezerrt hat... Um ehrlich zu sein hätte ich als Wehrführer vielleicht auch getan, ist natürlich nur hypothetisch. Die Polizei stürmt ein Gebäude ohne dass sie irgendeine schriftliche Berechtigung vorweisen kann. Gefahr im Verzug? Welche Gefahr im Verzug kann es denn gegeben haben ohne dass Zeit blieb sich vom Brandschutzamt eine schriftliche Genehmigung für die Aktion geben zu lassen? Nachdem dieses ja auch den Einsatz angefordert/ genehmigt hat. Oftmals ist eben die Öffentlichkeit die einzige verbleibende Waffe des kleinen Mannes gegen behördliche Willkür / Unkorrektheiten Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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