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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 770759 | ||
Datum | 19.08.2013 22:36 MSG-Nr: [ 770759 ] | 129603 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Geschrieben von Jürgen M. du schreibst hier von Täter :-() Da die Tat wohl zweifelsfrei nachgewiesen wurde, muss es Täter geben. Ob man diese ermitteln bzw. ob man jemandem die Tat nachweisen kann, das ist eine andere Frage. Geschrieben von Jürgen M. Wobei ich hier eher das Problem in der Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden sehe. Auch wenn an den Vorwürfen was dran sein sollte hätte man da mit mehr Fingerspitzengefühl agieren können. Wie hätte das deiner Meinung nach konkret aussehen können? | ||||
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