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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 770590 | ||
Datum | 18.08.2013 21:58 MSG-Nr: [ 770590 ] | 130727 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Wenn die RIC-Liste "offen rumliegen" dann dürfte der §202a nicht greifen. Wenn aber jemand sich in den Leitstellenrechner gehackt und von dort die Listen runtergeladen hat dann ja. Oder von einem irgendwo stehenden Rechner, der Passwortgeschützt war, und man das Passwort irgendwie herausbekommen hat... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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