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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770582
Datum18.08.2013 21:15      MSG-Nr: [ 770582 ]130872 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • Hallo,

    ich habe soeben die Newsmeldung über die Durchsuchung in Rostok mit der Pressemitteilung des Stadtfeuerwehrverband Hansestadt Rostock vom 18.08.2013 ergänzt.

    Darin wird ein sehr interessanter Punkt erwähnt:

    Ermittelt wird nach Angaben der Polizei wegen Ausspähens von Daten nach §202a StGB.

    Bei den Ermittlungen wird anscheinend darauf Bezug genommen:

    § 202a Ausspähen von Daten

    (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


    Wenn man das nun richtig interpretiert geht es eigentlich gar nicht um, wie hier im Thread vermutet, einen Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz.

    Nehmen die etwa an das aus den Räumen der Feuerwehr eine EDV-Anlage gehackt wurde?

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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