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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770582 | ||
Datum | 18.08.2013 21:15 MSG-Nr: [ 770582 ] | 130872 x gelesen | ||
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Hallo, ich habe soeben die Newsmeldung über die Durchsuchung in Rostok mit der Pressemitteilung des Stadtfeuerwehrverband Hansestadt Rostock vom 18.08.2013 ergänzt. Darin wird ein sehr interessanter Punkt erwähnt: Ermittelt wird nach Angaben der Polizei wegen Ausspähens von Daten nach §202a StGB. Bei den Ermittlungen wird anscheinend darauf Bezug genommen: § 202a Ausspähen von Daten Wenn man das nun richtig interpretiert geht es eigentlich gar nicht um, wie hier im Thread vermutet, einen Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz. Nehmen die etwa an das aus den Räumen der Feuerwehr eine EDV-Anlage gehackt wurde? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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