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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770556 | ||
Datum | 18.08.2013 18:19 MSG-Nr: [ 770556 ] | 131554 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Dennis E. Wofür man den Beschluss gebraucht hätte, wäre wahrscheinlich bei einer Durchsuchung der persöhnlichen Spinde (falls es darum auch ging). oder für die Beschlagnahme von Personalcomputer die nicht der Stadt gehören. In wievielen Gerätehäusern stehen PCs die nicht über die Gemeinde beschafft wurden sondern z.B. von Feuerwehrangehörigen zur Verfügung gestellt werden. Da kann die Stadt nicht drüber verfügen. Die können dann auch nicht so ohne Weiteres beschlagnahmt werden. Da braucht man dann schon einen Beschluss der diese rechtlich ermöglicht. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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