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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
Thema(H) LF20 vs. (H) LF10: Unterschiede43 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz770477
Datum17.08.2013 16:07      MSG-Nr: [ 770477 ]19453 x gelesen

Also das HLF10 darf maximal 12t haben, das HLF20 darf maximal 15t haben. Diese 3t Unterschied wirken im ersten Moment sehr viel, allerdings relativiert sich das sehr schnell:

600+x Liter Wasser mehr = 600+x kg; Schiebeleiter + Sprungretter = ~400kg; Haspeln = ~500kg; Rettungsplattform = 100kg

Also sind so 1-2t (je nach Gewicht der Halterungen, Haspeln, eventuell Entnahmehilfe der Leiter, eventuell mehr als 1.600l Wasser,...) mal direkt "weg" beim HLF20 für diese genannte Mehrbeladung. Das ist aber Material, daß ich hautpsächlich für städtische Bebauung benötige oder im Gelände hinderlich ist (Haspeln!!!). Der "Rest" verteilt sich dann auf viele eher Kleinigkeiten, die auch von der örtlichen Beladung abhängen da in der DIN nicht fest geregelt: Straßenbahnheber, mehr Schlauchmaterial, Seilwinde größerer Rettungssatz, mehr Unterbaumaterial, Gefahrstoffbeladung,...

Für den "Standard-Löschangriff" bei einem handelsüblichen Brand einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sind beide wohl gleich gut. Das HLF20 bringt halt mehr Material mit, soll ja auch teilweise einen RW1 ersetzen, sodaß man nur bei den richtig schweren Fällen auf einen RW /"RW2 alt" zurückgreifen muss. Dafür aber auch mehr Gewicht und mit 8,3m (mit Haspeln) bis 9m (bei maschineller Zugeinrichtung) auch mehr Länge als das HLF10 mit maximal 7,3m.

Die Module für Zusatzbeladungen sind übrigens für beide Löschgruppenfahrzeuge (H)LF10 und (H)LF20 gleich genormt.

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