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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Grundausbildung war:LkW in Stromleitung geraten | 7 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 770463 | ||
| Datum | 17.08.2013 12:36 MSG-Nr: [ 770463 ] | 1162 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton K. kommt der wie schon gesagt im TM1 ja auch dran.Wo steht das? Sollte drankommen: Ja. Aber man kann keinem Ausbilder ein vorschriftswidriges Arbeiten vorwerfen, der das in seiner Ausbildung nicht lehrt (solange es natürlich nicht durch Landesvorgaben wiederum explizit gefordert wird, was wohl bei den meisten der Fall sein dürfte. Aber selbst BaWü, die die DV 2 mit den Lernzielkatalogen schon recht weit präzisieren, haben die Gefahren der Einsatzstelle so auf die anderen Lehrgangsinhalte verteilt (was grundsätzlich richtig und sinnvoll ist, vgl. Seite 20), dass Spannungstrichter/Schrittspannung da unter den Tisch fallen können.). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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