hallo,
Gerade habe ich von der Polzei Rostock folgende Auskunft bekommen:
In dieser Sache gibt es einen Pressevorbehalt der Staatsanwaltschaft.
Das bedeutet das die Pressestelle der Polizei keine Auskunft geben darf. Die Staatsanwaltschaft übernimmt in dieser Sache die Pressearbeit.
MkG Jürgen Mayer
Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|