News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufsichtspflicht - Besonderheit bei U18? ![]() | 20 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 770198 | ||
Datum | 14.08.2013 00:46 MSG-Nr: [ 770198 ] | 3522 x gelesen | ||
Was hier für seltsame Vergleiche angestellt werden. Ja, Jugendliche dürfen eine Ausbildung beginnen, sie dürfen im Krankenhaus arbeiten, wählen gehen, Bier trinken, sich Lieben. Alles Gründe, warum diese "Kinder" auch im Feuerwehrdienst eingesetzt werden können. Ihre Leistungsfähigkeit ist sogar deutlich höher als bei uns alten Säcken, und daher ran an die Front ab 16. Jugendliche dürfen aber auch nicht gefährdet werden, sie könnten verletzt werden, oder sich in Gefahrenbereichen aufhalten in denen sie nichts zu suchen haben. Sie sind nicht trainiert auf den Blick auf Gefahr. Außerdem sind die Jugendlichen überhaupt nicht zuverlässig und daher brauchen diese immer ein Kindermädchen. Dann werden Bilder zerlegt, auch nur die nähe einer Kettensäge impliziert Gefährlichste Bereiche, in denen augenblicklich mit dem ableben oder gar dem Stolpern der Kleinkinder zu rechnen ist, und Außerdem könnte ja wenig später ein Zug in die Bäume fahren und dann war da noch die nicht feuerfeste Kleidung beim hochwassereinsatz... Danach wird die große Keule rausgeholt. Wer Jugendliche einsetzt, handelt pauschal grob fahrlässig und steht mit einem Bein im Gefängnis und wird für jede kleinigkeit vor den Kadi gezerrt, wo er persönlich angegangen wird. Seltsamer weise sind mir beide Standpunkte völlig zuwider und die Wahl derArgumente ist völlig daneben. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|