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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAufsichtspflicht - Besonderheit bei U18?20 Beiträge
AutorMark8us 8H., Wadrill / Saarland770136
Datum13.08.2013 14:49      MSG-Nr: [ 770136 ]3601 x gelesen

Hallo zusammen,
Ich bin auch der Meinung, dass man Jugendliche mit 16 Jahren am Aktiven Dienst teilnehmen lassen kann.
Natürlich muss man Ihnen einen Erfahrenen Kameraden zur Seite stellen.
Nachdem wir in zwei Jahren sieben Jugendliche aus der Jugendwehr übernommen haben, haben wir
Patenschaften eingeführt.
Bis jetzt funktioniert das sehr gut.

Gruss Markus

Das ist natürlich alles meine persönliche Meinung.

"Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr"

Markus Haßler

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