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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufsichtspflicht - Besonderheit bei U18? | 20 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8H., Wadrill / Saarland | 770136 | ||
Datum | 13.08.2013 14:49 MSG-Nr: [ 770136 ] | 3601 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Ich bin auch der Meinung, dass man Jugendliche mit 16 Jahren am Aktiven Dienst teilnehmen lassen kann. Natürlich muss man Ihnen einen Erfahrenen Kameraden zur Seite stellen. Nachdem wir in zwei Jahren sieben Jugendliche aus der Jugendwehr übernommen haben, haben wir Patenschaften eingeführt. Bis jetzt funktioniert das sehr gut. Gruss Markus Das ist natürlich alles meine persönliche Meinung. "Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr" Markus Haßler | ||||
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