News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAufsichtspflicht - Besonderheit bei U18?20 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP770133
Datum13.08.2013 14:31      MSG-Nr: [ 770133 ]3547 x gelesen

Geschrieben von Linus D.Man darf doch in etlichen Gegenden auch bei Kommunalwahlen etc. schon mit 16 Wählen.Etliche Gegenden = die Hälfte aller Bundesländer.
Und in mittlerweile 3 gilt das auch für Landtagswahlen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.100


Aufsichtspflicht - Besonderheit bei U18? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt