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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAufsichtspflicht - Besonderheit bei U18?   20 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP770122
Datum13.08.2013 13:37      MSG-Nr: [ 770122 ]3639 x gelesen

Geschrieben von Katja R.Ich glaube allerdings, dass das Problem im strafrechtlichen Bereich größer ist, wenn ausgerechnet dem JFA was passiert. Dann ist das Geschrei wieder groß. Im Gegensatz zum Erwachsenen wird man da kaum sagen können "denn sie wussten, was sie tun".Das glaube ich nicht. Also schreien wird sicher jemand, für den die 18er-Grenze bis dato eh schon heilig ist, aber die rechtlichen Konsequenzen fallen nicht zwangsläufig anders aus. Denn der 16/17-jährige kann genau den gleichen Lehrgangsstand haben wie ein 30-, 40- oder 50-jähriger. Oder auch einfach nur wie derjenige, der an einem Tag um 23:59 Uhr noch nicht wusste, was er tut, aber dann, plötzlich um 0:00 Uhr dann als 18jähriger schon. Auch hier erscheint die Grenze nur so, weil halt irgendwo eine Grenze liegen muss. Manche haben die halt bei 18 gesetzt, andere Länder bei 16. Letzteren würde ich nicht pauschal absprechen, das sie wissen, was sie tun. Jedenfalls nicht mehr und nicht weniger, als den 18+-Ländern.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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