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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Häusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit | 36 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 769835 | ||
Datum | 09.08.2013 14:02 MSG-Nr: [ 769835 ] | 8548 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel R. Das stimmt so ja nun auch nicht so ganz, denn der ZF FF geht ja nicht direkt nach der Aufnahme oder dem TM 2 zum ZF-Lehrgang. Heißt also bei absolvierten FF-Führungslehrgängen TF-Lehrgang + GF I und II + ZF I + II = 5 Wochen zzgl. sonstiger Lehrgänge (in manchen Bundesländern auch mehr) gut dann stimmt es aber mit dem BIV auch nicht, da der Kollege der BF vorher noch (in Hessen) BI + BII + BIII machen muss. Dauer insgesamt für Quereinsteiger 2 Jahre Vollzeit. Wer menschlich/ "führungstechnisch" besser ist, FF- oder BF-ZuFü, das ist so individuell wie jeder Mensch auf der Welt. aber von der reinen Ausbildungszeit! her, sollte jeder Brandinspektor eigentlich mehr wissen, als ein ZuFü FF Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | ||||
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