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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAufsichtspflicht - Besonderheit bei U18?20 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern769784
Datum09.08.2013 08:39      MSG-Nr: [ 769784 ]3747 x gelesen

Geschrieben von Martin D.Ich finde Sebastians Ausführung gut und habe auch daraus wieder was gelernt... bzw. mir das ein oder andere noch mal in Erinnerung gerufen.

Ich auch, nur sind meine Schlußfolgerungen anders.
Weil vor Gericht und auf hoher See ............



Gruß
Christian




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