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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufsichtspflicht - Besonderheit bei U18? | 20 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 769742 | ||
Datum | 08.08.2013 14:12 MSG-Nr: [ 769742 ] | 4102 x gelesen | ||
Servus, die von dir verlinkten und zitierten Stellen klingen ja ziemlich gut, aber vertrauen darauf würde ich auch nicht. Wenn dann sollte die ganzen Fragen um die Aufsichtspflicht für unter 18 Jährige höchstrichterlich geprüft worden sein, damit man sich da dran nicht die Finger ganz gewaltig verbrennt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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