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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAufsichtspflicht - Besonderheit bei U18?20 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY769742
Datum08.08.2013 14:12      MSG-Nr: [ 769742 ]4102 x gelesen

Servus,

die von dir verlinkten und zitierten Stellen klingen ja ziemlich gut, aber vertrauen darauf würde ich auch nicht. Wenn dann sollte die ganzen Fragen um die Aufsichtspflicht für unter 18 Jährige höchstrichterlich geprüft worden sein, damit man sich da dran nicht die Finger ganz gewaltig verbrennt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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