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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschaffung ad absurdum... oder die Realität hinter §§30 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.769380
Datum05.08.2013 13:44      MSG-Nr: [ 769380 ]8378 x gelesen

Geschrieben von Christian T.In der Zwischenzeit erfüllt er einfach andere Aufträge, die ohne zuviel sinnlosen Schreibkram mit (gefühlten 20 Unterschriften udn Stempeln, aber bitte bloß an der richtigen Stelle, sonst zählt es nicht!) erledigt werden können.
Die Privatwirtschaft holt aber auch auf. Wir waren für einen Monat mal auf einer B2B-Beschaffungsplattform angemeldet. Bevor man überhaupt einen Preis abgeben durfte, wollte jedes anfragende Unternehmen (i.d.r. Mittelstand 100 - 1.000 AN) erst einmal eine Lieferantenselbstauskunft. Vier Seiten plus teilweise acht Anlagen, davon drei wiederum beglaubigte Abschriften. Und da wurden Sachen gefragt, die man sonst nur mit Hausbank, Finanzamt oder Steuerberater bespricht. Und es ging nicht um Rahmenlieferverträge, sondern Auftragsgrößen um die 2.500 EUR.

Und ich meine, dass die Auskunft Gültigkeit von einem Jahr hat. Also da haben wir mit Aufträgen aus der öffentlichen Hand in freier Vergabe wesentlich bessere Erfahrungen gemacht.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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