Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 769165 |
Datum | 03.08.2013 12:43 MSG-Nr: [ 769165 ] | 31169 x gelesen |
Infos: | 04.01.13 pnp vom
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1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Berufsfeuerwehr
Fahrerlaubnisverordnung
Hallo,
Geschrieben von Florian B.Und was ist der kleine, aber feine Unterschied? Richtig: Es ist ein Führerschein, der der FeVo unterliegt und der bundesweit einheitlich ist. Für den es auch bundesweit die selben Ausbildungsanforderungen gibt. Und der nicht vom Nachbar auf dem nächsten Hof unterrichtet und von dem Nachbar auf dem übernächsten Hof geprüft wird.
Ja, weitestgehend einheitlich. Die Prüfungen sind aber im Falle Klasse L eher minimalistisch. Es ist nur eine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen. Damit darf man dann aber mit Traktoren bis 40km/h, egal wie schwer und wie breit, mit 40km/h oder mit Gespannen mit 25km/h durch die Lande zockeln (wobei sich an die 25er Begrenzung kaum ein Landwirt hält). Und die Klasse T-Ausbildung ist eine deutlich abgespeckte CE-Ausbildung, auch die gesundheitlichen Anforderungen an den Fahrer sind deutlich herabgesetzt, die Klasse ist unbefristet gültig. Dafür dürfen schon 16jährige bis 40km/h, über 18jährige eigentlich die Gespanne dann so schnell wie jeder schwere LKW sowieso nur darf, nämlich mit 60km/h, durch die Lande brettern.
Zwar ist das bundesweit in den Führerscheinklassen verankert und die Ausbildung muss in einer Fahrschule stattfinden, aber hier hat sich doch ein kompletter Berufszweig mit sehr, sehr laschen Anforderungen durchsetzen können. Nur mal kurz nochmal zusammengefasst:
Klasse L:
- Fahrzeuge fallen sonst in Klasse B, C1, teilweise sogar Klasse C
- Gespanne fallen sonst in Klasse BE, C1E, teilweise sogar in Klasse CE
- Mindestalter 15Jahre
- nur Theorieausbildung und -prüfung
- sofern praktische Ausbildung erfolgt, üblicherweise keine Doppelbedienung sondern Fahrlehrer fährt im PKW hinterher (wie bei Motorradausbildung)
- keine Befristung oder gesundheitliche Prüfungen außer 1x Sehtest wie bei Klasse B
Klasse T:
- Fahrzeuge fallen sonst in Klasse B, C1, oft sogar Klasse C
- Gespanne fallen sonst in Klasse BE, C1E, meist sogar in Klasse CE
- 40t-Gespanne durchaus üblich, auch Fahrzeuge mit deutlicher Überbreite
- Mindestalter 16Jahre (dann bis 40km/h)
- bei praktischer Ausbildung üblicherweise keine Doppelbedienung sondern Fahrlehrer fährt im PKW hinterher (wie bei Motorradausbildung)
- deutlich abspeckte Prüfung gegenüber CE
- keine Befristung oder gesundheitliche Prüfungen außer 1x Sehtest wie bei Klasse B
Geschrieben von Florian B.Hätte man die Führerscheinklasse B1 oder BF oder Bwie auch immer eingeführt wäre das ok gewesen.
Das sagst du jetzt, ich denke, für viele ist der FW-FS mit reduzierter Ausbildung gegenüber Klasse C1/C1E/C/CE ganz allgemein ein Dorn im Auge, unabhängig davon, wo der nun gesetzlich verankert ist. Nichts anderes sind aber die landw. Sonderklassen. Und juristisch dürfte es egal sein, denn die FeV sieht durchaus prinzipiell Ausnahmeregelungen für Feuerwehr/KatS vor, die dann landesspezifisch erlassen werden können.
Gruß,
Michael
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