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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFinanzielle Anreize - FF Brühl in NRW (Rhein-Erft-Kreis)4 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg769090
Datum02.08.2013 07:55      MSG-Nr: [ 769090 ]1718 x gelesen
Infos:
  • 02.08.13 Feuerwehrpauschale auf 200 Euro monatlich erhöht

  • Geschrieben von Christian R.1) Gibt es Feuerwehren, die eine finanzielle Entschädigung pro Übungs- und Einsatzstunde bekommen? Oder nur pro Einsatz-Stunde?


    Die Pauschale in Ba-Wü ist für Einsatz und Ausbildung vorgesehen. d.h. wenn jemand während der Arbeitszeit an einer Ausbildung teilnimmt die bis zu 2 Tagen dauert, dann wird auch deiser Lohnausfall über diese Pauschale nach Stunden abgegolten. Bei "normalen" Übungen ist es zwar nicht üblich, wenn aber jemand während der Arbeitszeit kommt (z.B: Schichtarbeiter), dann steht es ihm m.E. auch zu.

    Darüber hinaus gibt es Wehren, die ein sog. Übngsgeld zahlen, d.h. einen Pauschalbetrag für jeden Übungsdienstbesuch (i.d.R: zwischen 3 und 6 Euro). Das deckt dann sozusagen den Verpflegungsmehraufwand des Abends.


    Geschrieben von Christian R.2) Gibt es im Fall 1) dann trotzdem noch Lohnfortzahlung durch den AG oder ist dies dann mit dem Pauschal-Betrag abgegolten?


    Die Pauschale ist Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt und für Aufwendungen. Wenn ein AG allerdings weder die Stunden von einem Gleitzeitkonto verrechnet noch den Lohn anteilig kürzt, dann kommt das on to.


    Geschrieben von Christian R.3) Wenn der Pauschal-Betrag die Lohnfortzahlung ersetzt (was gefühlt eher der Fall ist), gibt es dann ab einer bestimmten Zeitdauer (z.B. mehr als 1 Tag) doch wieder "echten" Lohnersatz?

    Pauschalierung ist nur für Einsätze und Ausbildungen für die Dauer von 2 Tagen zulässig. Vgl. §16 Abs. 3 FwG Ba-Wü.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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